Betriebsanweisungen
Für chemische und biologische Gefahrstoffe, elektrische Geräte und Anlagen sowie für Schutzmaßnahmen müssen Betriebsanweisungen erstellt und jährlich aktualisiert werden.
Biologische Gefahrstoffe
Chemische Gefahrstoffe
- Brennbare Lösemittel
- Brandfördernde/oxidierende Gefahrstoffe
- Ätzende Substanzen
- Umweltschädigende Substanzen
- Tiefkalte Substanzen jeglicher Aggregatzustände
- Giftige Substanzen
- CMR-Substanzen (carcinogen, mutagen, reproduktionstoxisch)
Wenn zu den oben genannten Gruppen mehrere verschiedene Einzelsubstanzen vorliegen, kann eine Gruppenbetriebsanweisung erstellt werden. Bei den letzten beiden Gefahrstoffklassen ist es auf Grund der unterschiedlichen Expositionswege sinnvoll, Einzelbetriebsanweisungen zu erstellen.
Elektrische Geräte und Anlagen
- Gruppenbetriebsanweisung für elektrische Geräte und Anlagen
- Einzelbetriebsanweisungen für z.B. Zentrifugen, Ultraschallbäder, Laser, Autoklaven
- Druckgasflaschen und Druckminderer
Schutzmaßnahmen
- Schutzhandschuhe
- Desinfektionsmittel
Für einige Gefahrstoffe und elektrische Geräte stehen auf der Homepage der Dienststelle Arbeitssicherheit Musterbetriebsanweisungen zum Download bereit.