Der folgende Text berücksichtigt die Anforderungen der 1. Lehrerprüfungsordnung (1. LPO) vom 1. Dezember 1999 (GVBl. 2000 S. 1). Er wurde redaktionell bearbeitet.
Alle übrigen Voraussetzungen für die Meldung zur Gesamtprüfung wie Zwischenprüfung(en), Fachdidaktik-Hauptseminar(e), Studien- und Leistungsnachweise in Erziehungswissenschaft und einer anderen Sozialwissenschaft, Schulpraktika u.a. sind dem Abschnitt „Lehramtsausbildung in Berlin“ in Teil I und § 4 LPO in Teil III des Studienhandbuchs zu entnehmen.
A. Prüfungsbereiche
a) Experimentalphysik,
b) Theoretische Physik.
B. Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis eines ordnungsgemäßen Fachstudiums im Umfang von etwa 60 bzw. etwa 80 Semesterwochenstunden (SWS) in Physik.
Nachweis der Teilnahme an Vorlesungen und Übungen aus einem Kurs Theoretische Physik im Umfang von mindestens 5 SWS im Hauptstudium („80 SWS-Fach“: zusätzlich eine Vorlesung im Umfang von 4 SWS).
Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Übung aus dem Kurs Theoretische Physik im Hauptstudium.
Nachweis der Teilnahme an einer Vorlesung zur Struktur der Materie.
Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem physikalischen Demonstrationspraktikum mit begleitendem Seminar.
Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar in Experimentalphysik oder Theoretischer Physik (nicht identisch mit dem begleitenden Seminar zum Demonstrationspraktikum).
„80 SWS-Fach“ zusätzlich:
Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Fortgeschrittenen-Praktikum (Mindestumfang 8 SWS).
Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem vertiefenden oder spezialisierenden Laborpraktikum oder Theoretikum.
Bescheinigung über einen Arbeitsbericht aus dem fortgeschrittenen Studium, der mit dem vertiefenden oder spezialisierenden Laborpraktikum verbunden sein sollte, oder die erfolgreiche Teilnahme an einem zweiten Seminar.
C. Prüfungsinhalte
Überblick über die Physik.
Kenntnis der Arbeitsweise der Physik, insbesondere der Wechselbeziehung zwischen Theorie und Experiment.
Kenntnis grundlegender Phänomene,Begriffe, Experimente, Messverfahren, Gesetze, Modellvorstellungen, Probleme und Methoden der Physik in dem durchStudienumfang und Studienausrichtung gegebenen Rahmen.
Fähigkeit und Fertigkeit, einfache Aufgaben experimentell zu lösen; hierzu gehören die methodische Planung, Durchführung und Auswertung des Experiments, die kritische Diskussion der Ergebnisse sowie die Fähigkeit, alle Teilschritte begründet darzulegen.
Fähigkeit, physikalische Sachverhalte mit, aber soweit möglich auch ohne Verwendung mathematischer Hilfsmittel angemessen darzustellen.
Gründliche Kenntnisse sind nachzuweisen in den unmittelbar für die Schule relevanten Gebieten der klassischen Physik.
„60 SWS-Fach“ zusätzlich:
Kenntnisse in der Theoretischen Physik entsprechend dem Umfang und der Ausrichtung des Studiums; Fähigkeit, diese Kenntnisse zur Lösung einfacher Aufgaben anzuwenden.
In dem Wahlgebiet gemäß Buchstabe D. müssen gründliche Kenntnisse nachgewiesen werden.
„80 SWS-Fach“ zusätzlich:
Kenntnis der grundlegenden Disziplinen der Theoretischen Physik sowie Fähigkeit, diese Kenntnisse zur Lösung einfacher Aufgaben anzuwenden.
In den Wahlgebieten gemäß Buchstabe D. müssen nach Umfang und Vertiefung gründliche Kenntnisse nachgewiesen werden.
Fähigkeit zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit in der Physik.
D. Wahlgebiete
„60 SWS-Fach“:
Als Wahlgebiet für den Prüfungsbereich Theoretische Physik benennt der Prüfungskandidat eines der vier Gebiete Mechanik/ Relativitätstheorie, Elektrodynamik/Optik, Thermodynamik/ Statistik oder Quantenmechanik.
„80 SWS-Fach“:
Als Wahlgebiete für den Prüfungsbereich Theoretische Physik benennt der Prüfungskandidat zwei der folgenden Gebiete: Mechanik/ Relativitätstheorie, Elektrodynamik/Optik, Thermodynamik/ Statistik, Quantenmechanik oder ein im Umfang vergleichbares Gebiet.
Für den Prüfungsbereich Experimentalphysik benennt er ein Wahlgebiet, in dem er an einer mindestens vierstündigen Hauptstudiums- Lehrveranstaltung zur Experimentalphysik teilgenommen hat.
E. Prüfungsleistungen