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Entsorgung von Gefahrstoffen

Ansprechpartnerin ist Jessica Stapel.

Für die Entsorgung von flüssigen Abfällen stehen in den Bunkerräumen B.0.1.97 und B.0.1.98 Abfallkanister (2,5L und 5L) und dafür notwendige Etiketten zur Verfügung. Zudem stehen für die Entsorgung von kontaminierten Betriebstmitteln (feste Laborabfälle) 30-L-Eimer bereit.

Für brennbare flüssige Abfälle, deren Volumen 5 L übersteigt, müssen spezielle leitfähige Kanister verwendet werden. Diese (schwarzen) Kanister befinden sich im Bunker B.0.1.98 und dürfen nur entnommen und verwendet werden, wenn innerhalb kurzer Zeit große Abfallmengen anfallen.

In Raum B.0.1.97 können folgende nicht brennbare Abfälle entsorgt werden:

  • kontaminierte Betriebsmittel
  • wässrige schwermetallhaltige Lösungen (Hg-frei oder Hg-haltig)
  • Säureabfälle
  • Entwicklerlösungen
  • nicht mehr benötigte Laborchemikalien

In Raum B.0.1.98 können folgende brennbare Abfälle entsorgt werden:

  • halogenierte Lösemittel
  • nicht halogenierte Lösemittel
  • Färbelösungen für SDS-Gele
  • nicht mehr benötigte Laborchemikalien

Jeder Abfallbehälter bzw. jedes Chemikaliengebinde (mit Ausnahme der Behälter für kontaminierte Betriebsmittel) ist mit einem zusätzlichen Entsorgungsetikett zu versehen, auf dem die Arbeitsgruppe und dem Entsorger notiert werden. Diese Etiketten werden von Jessica Stapel ausgegeben. Bei der Entsorgung von giftigen Chemikaliengebinden sowie bei sonstigen Fragen zur sachgerechten Entsorgung an Jessica Stapel wenden.

Bei der Befüllung von Abfallkanistern ist darauf zu achten, dass diese nur zu max. 90% gefüllt werden (siehe Anleitung).