Springe direkt zu Inhalt

Praktikumsordnung

Praktikumsordnung für die Physikalische Praktikum (GP) des Fachbereichs Physik der Freien Universität Berlin

Inhalt

  • §1 Geltungsbereich
  • §2 Zulassung und Anmeldung zum Praktikum
  • §3 Ablauf des Praktikums
  • §4 Eintragung in das Campus Management (CM) der FU Berlin

§1 Geltungsbereich

Die nachstehende Praktikumsordnung gilt für die Praktika: Grundlagen der Mess- und Labortechnik / Physikalisches Grundpraktikum Teil 1 und Teil 2 der Bachelor-Studiengänge: Physik, Geologische Wissenschaften (SP Mathe/Physik), Meteorologie, Lehramt Physik
am Fachbereich Physik der Freien Universität Berlin - gültig ab dem Sommersemester 2023.

§2 Zulassung und Anmeldung zum Praktikum

(1) Die Anmeldung zu den Praktikumskursen erfolgt nur online auf der Internetseite des Physikalischen Grundpraktikums. Die Anmeldezeiträume sind auf der Internetseite des Praktikums angegeben. Darüber hinaus müssen die Studierenden sich im Campus Management (CM) der FU Berlin für ihren Praktikumskurs innerhalb der für die Kursanmeldungen im CM vorgesehenen Zeiträume anmelden.

(2) Freie Plätze werden nach der Einführungsveranstaltung unter den, bei der Einführungsveranstaltung anwesenden, Nachrücker*innen abhängig von den Vorleistungen vergeben/verlost.

§3 Ablauf des Praktikums

(1) Das Praktikum erstreckt sich über ein Semester (einen Kurs).

(2) Das Praktikum findet im Praktikumsgebäude des Fachbereichs Physik der FU Berlin, Schwendenerstraße 1, 14195 Berlin statt.

(3) Das Praktikum beginnt mit der obligatorischen Einführungsveranstaltung mit Sicherheitsunterweisung. Eine Teilnahme am Praktikum ohne Sicherheitsunterweisung ist nicht möglich.

(4) Das Praktikum umfasst eine bestimmte Anzahl von Terminen. Die Termine können dem Kursplan entnommen werden, der vor Beginn Praktikumskurses des entsprechenden Praktikumskurses auf der FU Online Lernplattform Blackboard veröffentlicht und im Praktikumsgebäude ausgehängt wird.

(5) Eine regelmäßige Teilnahme vor, wenn die/der Studierende –auch entschuldigt- nicht mehr als einen Praktikumstermin versäumt hat.
Die versäumten Versuche (Fehltermine) müssen innerhalb des laufenden Praktikumskurses zu den angesetzten Nachholterminen nachgeholt werden.
Werden wegen Erkrankung mehr als zwei festgesetzte Praktikumstermine versäumt, so können die wegen der Erkrankung versäumten Termine in einem zukünftigen Praktikumskurs nachgeholt werden. Eine Erkrankung ist durch eine ärztliche Bescheinigung zu belegen.

(6)
Teil 1: Die aktive Teilnahme setzt die Mitarbeit und erfolgreiche Bearbeitung von Online-Übungsaufgaben zur Fehlerrechnung und zur grafischen Auswertung von Funktionen vor Beginn des Praktikums, sowie die erfolgreiche Durchführung einer Mindestanzahl an Versuchen voraus.
Teil 2: Die aktive Teilnahme setzt die Mitarbeit und erfolgreiche Bearbeitung der Aufgaben des Computer-Praktikums zu Beginn des Praktikumskurses, sowie die erfolgreiche Durchführung einer Mindestanzahl an Versuchen voraus.

(6.1) Die geforderte Mindestanzahl von Versuchen hängt von dem jeweiligen Studiengang der Studierenden ab. Die Mindestanzahl für einen Studiengang wird in Übereinstimmung mit der Studienordnung/Modulbeschreibung des Studienganges festgelegt und in der Einführungsveranstaltung (s. §3 Absatz 3) bekanntgegeben.

(6.2) Die Praktikumsdurchführung erfordert eine eigene fachliche Vorbereitung, Teilnahme und Mitarbeit an den Vorgesprächen, Durchführung und Auswertung der Messungen, Erstellung von Messprotokollen, Ausarbeitung der Berichte und abschließende Besprechung der Versuche.
Zur Dokumentation der Durchführung der Messung und zur Protokollierung der Messdaten ist von jedem Studierenden messbegleitend ein Messprotokoll zu erstellen. Dazu muss jede/jeder Studierenden ein personalisiertes „Laborbuch“ führen, in das die Messprotolle eingetragen werden. Geeignete Hefte für die Laborbücher müssen von den Teilnehmer*innen selbst gekauft werden. Geeignet sind karierte Hefte (keine Ringordner) mit ca. 32 Blatt. Am Ende eines Versuches ist das Messprotokoll von den Studierenden der/dem Tutor*in vorzulegen und von dieser/diesem abzuzeichnen. Auf Verlangen ist das Laborbuch von den Studierenden Tutor*innen oder der Praktikumsleitung vorzulegen.
Der Termin- und Arbeitsplan wird auf FU Online Lernplattform Blackboard veröffentlicht. Nicht ausreichend vorbereitete oder mehr als 15 Minuten verspätete Teilnehmer werden von der Versuchsdurchführung zurückgewiesen. Versäumte Versuche müssen nachgeholt werden.

(6.2) Die Studierenden arbeiten im Praktikum in der Regel in Zweiergruppen an einem Versuchsaufbau und geben ein gemeinsames Versuchsprotokoll ab. Sie können allerdings sowohl die Versuche als auch die Protokolle einzeln durchführen, wodurch verhindert wird, dass ihre Beurteilung durch eine/n Partner*in beeinflusst wird.
Die personalisierten Laborbücher sind jedoch von jeder/jedem Studierenden einzeln zu führen.

(6.4) Die Berichte müssen bestimmten inhaltlichen und äußerlichen Anforderungen entsprechen. Alle an dem Protokoll beteiligten Personen müssen im Protokoll namentlich genannt sein und sind in vollem Umfang für den Inhalt des Protokolls verantwortlich. Fehlende Teile eines Berichts müssen ergänzt, fehlerhafte Darstellungen und Auswertungen korrigiert werden. Berichte, deren äußere Form ein Durchsehen nicht zulässt, werden zurückgewiesen.
Die Berichte müssen im pdf-Format auf der FU Online Lehrplattform Blackboard von jeder/jedem Studierenden unter dem eigenen Blackboard Account hochgeladen werden. Teil eines Berichtes zu einem Versuch ist das (eingescannte) Messprotokoll des Versuches aus dem personalisierten Laborbuch.  
Die Berichte müssen spätestens eine Woche nach der Versuchsdurchführung in Blackboard hochgeladen werden. Die Berichte werden von den Tutor*innen durchgesehen und mit den Teilnehmer*innen besprochen (Feedbackgespräch). Die Erteilung eines Abschlusstestats setzt die qualifizierte Teilnahme an dem Feedbackgespräch voraus.

(6.5) Die Bewertung der aktiven Mitarbeit durch Testierung der einzelnen Versuche unterliegt den Dozierenden der Praktikumskurse unter Einbezug der zuständigen Tutor*innen.
Die Kriterien, die der inhaltlichen Beurteilung einer aktiven Teilnahme zu Grunde liegen, werden in der Einführungsveranstaltung bekanntgegeben. Den Dozierenden der Praktikumskurse bleibt eine abschließende Einschätzung der aktiven Teilnahme nach Durchführung sämtlicher Versuche vorbehalten.

(7) Das Praktikum muss bis zum Ende des Vorlesungszeitraumes vollständig abgeschlossen werden. Finden Versuche in der vorlesungsfreien Zeit statt, sind diese bis zum Semesterende abzuschließen. Ein über diesen Zeitraum hinaus nicht abgeschlossenes Praktikum verfällt insgesamt.

(8) Studierende, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Praktikums behindern, werden von den Versuchen zurückgewiesen.

(9) Die Inhalte der Protokolle sind eigenständig zu verfassen. Verwendete Literaturwerte sind mit Quellenangaben zu versehen. Täuschungsversuche/Plagiate können zum sofortigen Ausschluss vom Praktikumskurs führen. In diesem Fall wird keine regelmäßige und aktive Teilnahme bescheinigt. Die bis zum Bekanntwerden des Täuschungsversuches/Plagiats im betreffenden Kurs erbrachten Leistungen verfallen insgesamt.

 

§4 Eintragung in das CM der FU Berlin

(1) Voraussetzung für die Eintragung „regelmäßige Teilnahme“ und „aktive Teilnahme“ in das CM der FU-Berlin ist die regelmäßige und aktive Teilnahme am Praktikum.

(2) Die aktive und regelmäßige Teilnahme an dem Physik Praktikum wird frühestens 14 Tage nach Abschluss des Praktikumskurses in das Campus Management System der Freien Universität Berlin eingetragen.

gez. Dr. Beate Schattat

27.03.2023