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Ich habe eine Frage zu An-/Abmeldung zu einer Prüfung:

Mit der Anmeldung am Modul ist man automatisch für die zugehörige Prüfung angemeldet.

Achtung: Während der Corona-Pandemie kann es aus organisatorischen Gründen vorkommen, dass man sich nochmal explizit, beispielsweise wegen der Hygiene-Maßnahmen, bei einer Präsenzklausur anmelden muss. Bei digitalen Klausuren sind evtl. Anmeldungen an den jeweiligen Online-Tools nötig.

Zur Abmeldung zu einer Prüfung:

Es gibt generell zwei Arten von Prüfungen, bindende Prüfungen und nicht bindende Prüfungen. Die Art der Prüfung legt der zuständige Prüfungsausschuss fest. Für die Fachbereiche Physik und Mathematik haben die Prüfungsausschüsse für alle Prüfungen nicht bindende Prüfungstermine beschlossen.

Nicht bindende Prüfungen:

Bei einer nicht-bindenden Prüfung kann man sich kurzfristig für oder gegen eine Teilnahme an der Prüfung entscheiden und zwar ohne negative Konsequenzen. Erst der Antritt zur Prüfung gilt als unternommener Prüfungsversuch. Dies geht bei Klausuren sogar sehr kurzfristig, solange die Klausur noch nicht ausgeteilt oder gemeinsam umgedreht wurde, kann man die Prüfung immer noch verlassen. Bei persönlich vereinbarten, mündlichen Prüfungen sollte man trotzdem rechtzeitig einige Tage davor sich von der Prüfung abmelden (man benötigt dafür allerdings keine Begründung oder Attest).

Bindende Prüfungen:

Wenn man an einer bindenden/verbindlichen Prüfung nicht teilnehmen kann/will, dann muss man sich von dieser abmelden, ansonsten gilt diese als unternommener, nicht bestandener Prüfungsversuch. Es gibt einen Zeitraum, innerhalb dessen sich Studis von der Prüfung ohne Begründung abmelden können. Ist dieser Zeitraum verstrichen, kann nur noch in begründeten Fällen, wie Krankheit (mit Attest!), eine Abmeldung von der Prüfung erfolgen.