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Prüfungen

Ja, und zwar hier. Für das Passwort schickt ihr einfach eine nette Mail an die FSI (fsi@physik.fu-berlin.de). Wollt ihr selber ein Gedächtnisprotokoll von SdM oder EsdM, oder auch eine Altklausur beisteuern, (vielen Dank dafür :) ) wendet euch an die Mail-Adresse: sdmprotokolle@physik.fu-berlin.de

 

Mit der Anmeldung am Modul ist man automatisch für die zugehörige Prüfung angemeldet.

Achtung: Während der Corona-Pandemie kann es aus organisatorischen Gründen vorkommen, dass man sich nochmal explizit, beispielsweise wegen der Hygiene-Maßnahmen, bei einer Präsenzklausur anmelden muss. Bei digitalen Klausuren sind evtl. Anmeldungen an den jeweiligen Online-Tools nötig.

Zur Abmeldung zu einer Prüfung:

Es gibt generell zwei Arten von Prüfungen, bindende Prüfungen und nicht bindende Prüfungen. Die Art der Prüfung legt der zuständige Prüfungsausschuss fest. Für die Fachbereiche Physik und Mathematik haben die Prüfungsausschüsse für alle Prüfungen nicht bindende Prüfungstermine beschlossen.

Nicht bindende Prüfungen:

Bei einer nicht-bindenden Prüfung kann man sich kurzfristig für oder gegen eine Teilnahme an der Prüfung entscheiden und zwar ohne negative Konsequenzen. Erst der Antritt zur Prüfung gilt als unternommener Prüfungsversuch. Dies geht bei Klausuren sogar sehr kurzfristig, solange die Klausur noch nicht ausgeteilt oder gemeinsam umgedreht wurde, kann man die Prüfung immer noch verlassen. Bei persönlich vereinbarten, mündlichen Prüfungen sollte man trotzdem rechtzeitig einige Tage davor sich von der Prüfung abmelden (man benötigt dafür allerdings keine Begründung oder Attest).

Bindende Prüfungen:

Wenn man an einer bindenden/verbindlichen Prüfung nicht teilnehmen kann/will, dann muss man sich von dieser abmelden, ansonsten gilt diese als unternommener, nicht bestandener Prüfungsversuch. Es gibt einen Zeitraum, innerhalb dessen sich Studis von der Prüfung ohne Begründung abmelden können. Ist dieser Zeitraum verstrichen, kann nur noch in begründeten Fällen, wie Krankheit (mit Attest!), eine Abmeldung von der Prüfung erfolgen.

Ja, eine beim ersten möglichen Termin bestandene Klausur darf beim zweiten Termin wiederholt werden, die bessere Note gilt. Wenn man also erst die Nachklausur besteht oder erst an der Nachklausur teilnimmt, kann man diese nicht mehr aufbessern. Für andere Prüfungsformen gibt es die Möglichkeit der Notenverbesserung nicht. Die möglichen Prüfungsformen für das jeweilige Modul findet ihr in der Studienordnung.

Ja. Das Bestehen der Klausur und das Bestehen der aktiven Teilnahme sind unabhängig voneinander und können deshalb auch in unterschiedlichen Semestern und beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Beachte aber, dass für das Abschließen des Moduls und das Erhalten der Leistungspunkte beides absolviert werden muss. 

Über die Anrechnung einer Vorlesung/eines Moduls von einer anderen Uni entscheidet der Prüfungsausschuss. Man sollte also am besten dem/der Vorsitzenden dieses Ausschusses (wer das aktuell ist steht hier) eine nette Mail schreiben. Sich Fremdvorlesungen im Wahlbereich anrechnen zu lassen, ist meistens kein Problem. Schwierig wird es nur beim Pflichtbereich, wenn man z.B. an einer anderen Uni ein Quantenmechanik-Modul gehört hat oder hören will (das kann beispielsweise der Fall sein wenn man ein Auslandsjahr absolviert), muss der Prüfungsausschuss sichergehen, dass dort der gleiche Stoffumfang behandelt wird wie an unserer Universität.

Wenn man das Einverständnis des Prüfungsausschusses hat, benötigt man zur Anrechnung nur noch einen verifizierbaren Leistungsnachweis. Das ist beispielsweise ein von der dozierenden Person der Veranstaltung unterschriebenes Blatt oder Formular auf dem der Name der Veranstaltung, die Anzahl der erworbenen Leistungspunkte und die Note (wenn die Lehrveranstaltung benotet wurde) stehen. Dieser Nachweis muss (natürlich nicht kommentarlos, sondern in einer netten Mail, in der man um die Anrechnung der Veranstaltung bittet) unter Angabe der Matrikelnummer ans Prüfungsbüro geschickt werden. Um Fälschungen zu vermeiden, ist es manchmal nötig, dass die dozierende Person dem Prüfungsbüro die Legitimität des Nachweises noch einmal bestätigt, zB. durch eine E-Mail von ihrer offiziellen Emailadresse.

Wenn ihr Probleme mit der Anrechnung habt, aber der Meinung seid, dass das Modul anrechnungswürdig ist, könnt ihr gerne euch an die FSI zur Beratung wenden.

Für normale Modulprüfungen hat man bis zu 4 Versuche um diese zu schaffen. Bei Abschlussarbeiten sind es nur zwei. Wenn man den letzten Versuch nicht besteht, zählt das Modul als endgültig nicht bestanden. Sollte das Modul ein Pflichtmodul im Studiengang sein, kann man den entsprechenden Abschluss in der Regel dann in Deutschland nicht mehr erlangen, in bestimmten Fällen kann aber ein Härtefallantrag gestellt werden, der einem einen weiteren Versuch ermöglicht.