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Darf ich für meine Bachelor- oder Masterarbeit an unserem Fachbereich bezahlt werden?

Nein. Man darf natürlich während dem Schreiben der Arbeit auch eine bezahlte Tätigkeit ausführen, z.B. gibt es für Masterstudierende an unserem Fachbereich die Möglichkeit als StudHK für eine AG zu arbeiten um sie bei Lehr- und Forschungstätigkeiten zu unterstützen. Für die Tätigkeiten, die in die Bachelor- oder Masterarbeit einfließen, darf man allerdings nicht bezahlt werden.