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Studium und Abschlussarbeiten

Für die Vorlesungen und Tutorien in den Mono-Studiengängen an unserem Fachbereich gibt es keine Anwesenheitspflicht. Um die Klausur zu bestehen, wird die Anwesenheit allerdings sehr empfohlen. Außerdem müsst ihr möglicherweise mindestens einmal anwesend sein, um die aktive Teilnahme zu bestehen. Genaueres zu diesem Punkt erfährt man üblicherweise in der ersten Vorlesung. Für andere Module wie den Praktika, Vorlesungen an anderen Fachbereichen oder Module im ABV-Bereich gelten andere Regelungen und es kann eine  Anwesenheitspflicht bzw. Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme geben.

Ob es eine Anwesenheitspflicht gibt findet ihr in den jeweiligen Studienordnungen (Studienordnung ABV und Studienordnung Physik)

Nein. Man darf natürlich während dem Schreiben der Arbeit auch eine bezahlte Tätigkeit ausführen, z.B. gibt es für Masterstudierende an unserem Fachbereich die Möglichkeit als StudHK für eine AG zu arbeiten um sie bei Lehr- und Forschungstätigkeiten zu unterstützen. Für die Tätigkeiten, die in die Bachelor- oder Masterarbeit einfließen, darf man allerdings nicht bezahlt werden.