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Strahlenschutz
In Deutschland leitet und beaufsichtigt ein/e Strahlenschutzbeauftragte/r (auch SSB) Tätigkeiten zur Gewährleistung des Strahlenschutzes beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung (siehe u. a. §§ 31 bis 33 Strahlenschutzverordnung StrlSchV, §§ 13 bis 15 Röntgenverordnung RöV).
Aufgaben
Zu den Aufgaben eines/einer Strahlenschutzbeauftragten gehören unter anderem
- Planung und Festlegung von technischen und organisatorischen Strahlenschutzmaßnahmen
- Funktionskontrolle der für den Strahlenschutz bestimmten Geräte, Einrichtungen etc.
- Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften
- Einweisung der in Strahlenschutzbereichen tätigen Personen (z.B. Zutrittskontrollen, Schutzkleidung)
- Jährliche Unterweisungen des Personals
Betriebstechnik Abt. III am FB Physik
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Zentrales Chemielabor