Prüfungsausschüsse und Promotionsausschuss
Die Prüfungsausschüsse sind zuständig für die Feststellung ordnungsgemäßer Studien- und Prüfungsleistungen, die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die Organisation von Prüfungen, die Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung sowie die Feststellungen des Studienabschlusses oder der Gesamtprüfung im jeweiligen Studiengang.
Der Promotionsausschuss entscheidet über die Zulassung von Antragstellerinnen oder Antragstellern zum Promotionsverfahren. Er ist zur Beratung der Antragstellerinnen oder Antragsteller verpflichtet. Bei interdisziplinären Promotionsvorhaben sorgt der Promotionsausschuss für eine angemessene Beteiligung der anderen Fächer an der Begutachtung.