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Strahlenschutz

Dr. Ralph Püttner

Adresse
Arnimallee 14
Raum 0.4.28
14195 Berlin

Aufgaben

Zu den Aufgaben eines/einer Strahlenschutzbeauftragten gehören unter anderem

  • Planung und Festlegung von technischen und organisatorischen Strahlenschutzmaßnahmen
  • Funktionskontrolle der für den Strahlenschutz bestimmten Geräte, Einrichtungen etc.
  • Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften
  • Einweisung der in Strahlenschutzbereichen tätigen Personen (z.B. Zutrittskontrollen, Schutzkleidung)
  • Jährliche Unterweisungen des Personals

In Deutschland leitet und beaufsichtigt ein/e Strahlenschutzbeauftragte/r (auch SSB) Tätigkeiten zur Gewährleistung des Strahlenschutzes beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung (siehe u. a. §§ 31 bis 33 Strahlenschutzverordnung StrlSchV, §§ 13 bis 15 Röntgenverordnung RöV).