FAQ - Fragen zum Bachelorstudium
Verbindliche Informationen finden sich in Studien- und Prüfungsordnung.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Studienfachberatung
Ja, die Grundpraktika können auch in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Welches Praktikum in welchen Ferien angeboten wird, erfahren Sie auf der Website der Grundpraktika.
Im Campus Management sollten alle belegbaren Module des Fachbereichs Physik aufgeführt sein. Alle anderen Wahlmodule müssen per Formular im Prüfungsbüro angemeldet werden. Das Betriebspraktikum kann auch nicht eigenständig im Campus Management System angemeldet werden.
Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass die oder der Studierende in der Lage ist, ein Thema aus der experimentellen oder der theoretischen Physik unter Anleitung nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse selbständig darzustellen und schriftlich zu dokumentieren.
Eine Bachelorarbeit soll in jedem Fall einen Einblick in aktuelle Forschungsfragen gewähren. Die genaue Ausgestaltung hängt natürlich davon ab, ob Sie Ihre Bachelorarbeit in der theoretischen oder experimentellen Physik durchführen. Bei einer theoretischen Bachelorarbeit ist zum Beispiel ein numerisches Thema denkbar. In der Experimentalphysik kann die Bachelorarbeit (Mitarbeit an) Aufbau, Durchführung oder Auswertung von Experimenten umfassen.
Empehlungen der KFP zur Bachelorarbeit
Grundsätzlich ist hierbei Eigeninitiative gefragt. Sie werden aber vom Fachbereich dabei unterstützt. Weitere Informationen finden sich auf der Seite zum Berufspraktikum.
Bitte besprechen Sie diesen Fall bei Bedarf mit der Praktikumsbeauftragten.
Der Fachbereich bemüht sich, mit Anerkennungen großzügig umzugehen. In jedem Fall wird die Absprache mit dem Prüfungsausschuss vor dem Auslandsaufenthalt dringend empfohlen.
Muster von Urkunde, Zeugnis und Supplement finden sich im Anhang der Prüfungsordnung.