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FAQ zum Berufspraktikum

 

Kann ich mein Praktikum in der Arbeitsgruppe XY bei der Bundesanstalt für Materialprüfung, dem Max-Planck-Institut XY, dem DESY, einem Institut XY der Frauenhoferstiftung, dem HMI... machen?

Ja.

Die oben genannten Einrichtungen sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Damit ist ein Berufspraktikum zulässig.

Sie können Ihr Berufspraktikum auch an einer Universität machen, wenn Sie nicht in einer Forschungsgruppe sondern z. B. im Wissenschaftsmanagement oder den Pressestellen arbeiten.

 

Kann ich mein Praktikum im Forschungslabor der Firma XY durchführen?

Ja.

 

Kann das Berufspraktikum im Ausland absolviert werden?

Ja.

Bei Auslandsaufenthalten erkennen wir übrigens auch Berufspraktika in Universitäten an.

 

Kann das Berufspraktikum vor der Aufnahme des Studiums absolviert werden?

Nein. Sie sollen auf der Basis der im Physikstudium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten über Ihren zukünftigen Beruf nachdenken. Im Zentrum des Praktikums soll Ihre zukünftige Tätigkeit als Physikerin oder Physiker stehen.

 

Ich habe vor meinem Studium mehrere Jahre bei Firma XY gearbeitet und weiß auch genau, was ich nach meinem Studium machen möchte. Kann meine Arbeitszeit als Berufspraktikum anerkannt werden?

Bitte setzen Sie sich zur Klärung solcher Einzelfälle mit der Praktikumsbeauftragten in Verbindung. Vermutlich ist eine Anerkennung möglich.

 

Kann ich das Berufspraktikum auch schon nach dem zweiten Semester absolvieren?

Prinzipiell ja. Allerdings raten wir davon ab. Sie sollten in Ihrem Studium schon weiter fortgeschritten sein, als dies nach zwei Semestern der Fall ist, um sich ein realistischeres Bild von Ihren eigenen Interessen und möglichen Arbeitsfeldern machen zu können.

 

Ich habe letztes Jahr bei der Firma XY gearbeitet. Kann es als Berufspraktikum anerkannt werden?

Prinzipiell schon. Es muss sich natürlich um eine passende Tätigkeit gehandelt haben. Bitte setzen Sie sich mit der Berufspraktikumsbeauftragten in Verbindung, da wir Genaueres nur anhand des Einzelfalls entscheiden können.


Fällt mein Berufspraktikum unter die Mindestlohnregelung?

Pflichtpraktika und freiwillige Praktika bis zu drei Monaten sind vom Mindestlohn ausgenommen. Genauere Informationen finden Sie hier. Ihre Praktikumsstelle verlangt von Ihnen gegebenenfalls Nachweise, dass es sich beim Berufspraktikum um ein Pflichtpraktikum des Studiums handelt. Hier finden Sie ein Formular, das insbesondere bei Fragen zum Mindestlohn ausgefüllt werden soll. Das ausgefüllte Formular lassen Sie sich bitte von der Praktikumsbeauftragten, Frau Prof. Dr. Stephanie Reich, unterschreiben (Zimmer: 1.2.42, Sekr.: Frau May-Nasseri, Zi 1.2.45).


Meine Praktikumsstelle fragt nach einer Versicherungsbescheinigung

Während des Berufspraktikums sind Sie über die Universität versichert. Eine Bescheinigung dafür finden Sie hier


Kann ich den Praktikumsbericht per Email schicken?

Nein. Wir benötigen eine ausgedruckte Version des Berichts, die Sie natürlich auch per Post (Arnimallee 14, 14195 Berlin) schicken können.