Verbindliche Informationen finden sich in Studien- und Prüfungsordnung.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Studienfachberatung
Ein typischer Stundenplan besteht im ersten Semester aus Vorlesungen, Tutorien (Besprechungen der Übungsblätter) und offenen Diskussionsrunden. Die "Lücken" im Stundenplan sind Zeiten, die Studierende typischerweise für Gruppenarbeiten reservieren. Denn alle Übungsaufgaben müssen in Gruppen bearbeitet und abgegeben werden.
Je weiter man im Studium voranschreitet, desto mehr Freiheit genießt man in der Ausgestaltung des eigenen Studienalltags. Durch die Wahl der Module können sich Studierende auf besondere Fachthemen spezialisieren.
Der gezeigte Studienverlauf ist eine Empfehlung und kann individuell angepasst werden.
Im Campus Management sollten alle belegbaren Module des Fachbereichs Physik aufgeführt sein. Alle anderen Wahlmodule müssen per Formular im Prüfungsbüro angemeldet werden. Das Betriebspraktikum kann auch nicht eigenständig im Campus Management System angemeldet werden.
Die Antworten auf viele Fragen finden Sie auch im "Physikheftchen", einer Broschüre der Fachschaftsinitiative (FSI).
Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt online über die Internetseiten der Grundpraktika.
Folgende Anmeldefristen sind zu beachten:
Der Fachbereich bemüht sich, mit Anerkennungen großzügig umzugehen. In jedem Fall wird die Absprache mit dem Prüfungsausschuss vor dem Auslandsaufenthalt dringend empfohlen.
Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass die oder der Studierende in der Lage ist, ein Thema aus der experimentellen oder der theoretischen Physik unter Anleitung nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse selbständig darzustellen und schriftlich zu dokumentieren.
Eine Bachelorarbeit soll in jedem Fall einen Einblick in aktuelle Forschungsfragen gewähren. Die genaue Ausgestaltung hängt natürlich davon ab, ob Sie Ihre Bachelorarbeit in der theoretischen oder experimentellen Physik durchführen. Bei einer theoretischen Bachelorarbeit ist zum Beispiel ein numerisches Thema denkbar. In der Experimentalphysik kann die Bachelorarbeit (Mitarbeit an) Aufbau, Durchführung oder Auswertung von Experimenten umfassen.
Empehlungen der KFP zur Bachelorarbeit
Muster von Urkunde, Zeugnis und Supplement finden sich im Anhang der Studien- und Prüfungsordnung.
Ja.
Sie können Ihr Praktikum in einer außeruniversitären Forschungseinrichtung machen, z.B. bei der Bundesanstalt für Materialprüfung, einem Max-Planck-Institut, einem Institut der Fraunhofer-Gesellschaft, beim HZB oder dem DESY.
Sie können Ihr Berufspraktikum auch an einer Universität machen, wenn Sie nicht in einer Forschungsgruppe, sondern z. B. im Wissenschaftsmanagement oder den Pressestellen arbeiten.
Pflichtpraktika und freiwillige Praktika bis zu drei Monaten sind vom Mindestlohn ausgenommen.
Ihre Praktikumsstelle verlangt von Ihnen gegebenenfalls Nachweise, dass es sich beim Berufspraktikum um ein Pflichtpraktikum des Studiums handelt. Bitte nutzen Sie das folgende Formular als eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Praktikumsstelle:
Formular: Bestätigung des Pflichtpraktikums
Das ausgefüllte Formular lassen Sie sich bitte von der Praktikumsbeauftragten, Frau Prof. Dr. Stephanie Reich, unterschreiben (Sekretariat: Frau Angelin See, Raum 1.2.45).
Ja.
Sie können den Praktikumsbericht in ausgedruckter Form im Sekretariat bei Frau Angelin See (Raum 1.2.45) abgeben oder als PDF-Dokument an die Praktikumsbeauftragte senden.