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Häufig gestellte Fragen rund ums Bachelorstudium der Physik

Studieneinstieg & Module

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Studienfachberatung

Ein typischer Stundenplan besteht im ersten Semester aus Vorlesungen, Tutorien (Besprechungen der Übungsblätter) und offenen Diskussionsrunden. Die "Lücken" im Stundenplan sind Zeiten, die Studierende typischerweise für Gruppenarbeiten reservieren. Denn alle Übungsaufgaben müssen in Gruppen bearbeitet und abgegeben werden.

Physikstudium Wochenplan

Physikstudium Wochenplan

Bachelor Studienverlaufsplan

Bachelor Studienverlaufsplan
Bildquelle: update 2024

Je weiter man im Studium voranschreitet, desto mehr Freiheit genießt man in der Ausgestaltung des eigenen Studienalltags. Durch die Wahl der Module können sich Studierende auf besondere Fachthemen spezialisieren.

Der gezeigte Studienverlauf ist eine Empfehlung und kann individuell angepasst werden.

Im Campus Management sollten alle belegbaren Module des Fachbereichs Physik aufgeführt sein. Alle anderen Wahlmodule müssen per Formular im Prüfungsbüro angemeldet werden. Das Betriebspraktikum kann auch nicht eigenständig im Campus Management System angemeldet werden.

Die Antworten auf viele Fragen finden Sie auch im "Physikheftchen", einer Broschüre der Fachschaftsinitiative (FSI).

Laborpraktika

Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt online über die Internetseiten der Grundpraktika.

Folgende Anmeldefristen sind zu beachten:

  • Mitte Juli bis Ende August für das Wintersemester
  • Mitte Januar bis Ende Februar für das Sommersemester

Leistungen: Noten, Zeugnisse

Der Fachbereich bemüht sich, mit Anerkennungen großzügig umzugehen. In jedem Fall wird die Absprache mit dem Prüfungsausschuss vor dem Auslandsaufenthalt dringend empfohlen.

Eine beim ersten möglichen Termin bestandene Klausur darf beim zweiten Termin wiederholt werden, die bessere Note gilt. Für andere Prüfungsformen gilt dies nicht.

Ja, dies ist möglich. Es wird aber dringend empfohlen, dennoch die neuen Übungszettel zu bearbeiten

Die Note wird als mit Leistungspunkten gewichteter arithmetischer Mittelwert der einzubringenden Veranstaltungen berechnet. Die Note wird auf die erste Stelle nach dem Komma abgerundet.

Die ABV-Module und das Modul Einführung in die Physik gehen nicht in die Bachelornote ein.

Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass die oder der Studierende in der Lage ist, ein Thema aus der experimentellen oder der theoretischen Physik unter Anleitung nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse selbständig darzustellen und schriftlich zu dokumentieren.

Eine Bachelorarbeit soll in jedem Fall einen Einblick in aktuelle Forschungsfragen gewähren. Die genaue Ausgestaltung hängt natürlich davon ab, ob Sie Ihre Bachelorarbeit in der theoretischen oder experimentellen Physik durchführen. Bei einer theoretischen Bachelorarbeit ist zum Beispiel ein numerisches Thema denkbar. In der Experimentalphysik kann die Bachelorarbeit (Mitarbeit an) Aufbau, Durchführung oder Auswertung von Experimenten umfassen.

 Empehlungen der KFP zur Bachelorarbeit


Muster von Urkunde, Zeugnis und Supplement finden sich im Anhang der Studien- und Prüfungsordnung.

Berufspraktikum

Ja.

Sie können Ihr Praktikum in einer außeruniversitären Forschungseinrichtung machen, z.B. bei der Bundesanstalt für Materialprüfung, einem Max-Planck-Institut, einem Institut der Fraunhofer-Gesellschaft, beim HZB oder dem DESY.

Sie können Ihr Berufspraktikum auch an einer Universität machen, wenn Sie nicht in einer Forschungsgruppe, sondern z. B. im Wissenschaftsmanagement oder den Pressestellen arbeiten.

Ja.

Ein Praktikum in einem Forschungslabor eines Unternehmens ist möglich.

Ja.

Bei Auslandsaufenthalten erkennen wir übrigens auch Berufspraktika an Universitäten an.

Nein.

Sie sollen auf der Basis der im Physikstudium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten über Ihren zukünftigen Beruf nachdenken. Im Zentrum des Praktikums soll Ihre zukünftige Tätigkeit als Physikerin oder Physiker stehen.

 

Bitte setzen Sie sich zur Klärung solcher Einzelfälle mit der Praktikumsbeauftragten in Verbindung. Es besteht die Möglichkeit einer Anerkennung.

Prinzipiell ja. Allerdings raten wir davon ab.

Sie sollten in Ihrem Studium schon weiter fortgeschritten sein, als dies nach zwei Semestern der Fall ist, um sich ein realistischeres Bild von Ihren eigenen Interessen und möglichen Arbeitsfeldern machen zu können.

Pflichtpraktika und freiwillige Praktika bis zu drei Monaten sind vom Mindestlohn ausgenommen.

Ihre Praktikumsstelle verlangt von Ihnen gegebenenfalls Nachweise, dass es sich beim Berufspraktikum um ein Pflichtpraktikum des Studiums handelt. Bitte nutzen Sie das folgende Formular als eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Praktikumsstelle:

Formular: Bestätigung des Pflichtpraktikums

Das ausgefüllte Formular lassen Sie sich bitte von der Praktikumsbeauftragten, Frau Prof. Dr. Stephanie Reich, unterschreiben (Sekretariat: Frau Angelin See, Raum 1.2.45).

Während des Berufspraktikums sind Sie über die Universität versichert.

Bescheinigung über Versicherungsschutz

Ja.

Sie können den Praktikumsbericht in ausgedruckter Form im Sekretariat bei Frau Angelin See (Raum 1.2.45) abgeben oder als PDF-Dokument an die Praktikumsbeauftragte senden.