Berufspraktikum
Ja.
Sie können Ihr Praktikum in einer außeruniversitären Forschungseinrichtung machen, z.B. bei der Bundesanstalt für Materialprüfung, einem Max-Planck-Institut, einem Institut der Fraunhofer-Gesellschaft, beim HZB oder dem DESY.
Sie können Ihr Berufspraktikum auch an einer Universität machen, wenn Sie nicht in einer Forschungsgruppe, sondern z. B. im Wissenschaftsmanagement oder den Pressestellen arbeiten.
Pflichtpraktika und freiwillige Praktika bis zu drei Monaten sind vom Mindestlohn ausgenommen.
Ihre Praktikumsstelle verlangt von Ihnen gegebenenfalls Nachweise, dass es sich beim Berufspraktikum um ein Pflichtpraktikum des Studiums handelt. Bitte nutzen Sie das folgende Formular als eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Praktikumsstelle:
Formular: Bestätigung des Pflichtpraktikums
Das ausgefüllte Formular lassen Sie sich bitte von der Praktikumsbeauftragten, Frau Prof. Dr. Stephanie Reich, unterschreiben (Sekretariat: Frau Angelin See, Raum 1.2.45).
Ja.
Sie können den Praktikumsbericht in ausgedruckter Form im Sekretariat bei Frau Angelin See (Raum 1.2.45) abgeben oder als PDF-Dokument an die Praktikumsbeauftragte senden.