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Deutsch-Französischer Doppelmaster in Physik

Gemeinsamer Studiengang des Institut Polytechnique de Paris und der Freien Universität Berlin

Berlin - Paris

Berlin - Paris
Bildquelle: Mhajr Invincible, Diogo Fagundes; Unsplash

Physikstudierende im Masterstudiengang haben die Möglichkeit, an einem Doppelmasterprogramm, das in Zusammenarbeit mit dem Institut Polytechnique de Paris angeboten wird, teilzunehmen. Das Programm ist als Studiengang der Deutsch-Französischen Hochschule akkreditiert.

Die Deutsch-Französische Hochschule fördert Doppeldiplomstudierende während ihres Auslandsaufenthalts mit einem monatlichen Betrag von 350 € für eine Dauer von zehn Monaten.

Zwei Masterabschlüsse in einem Programm

Absolventinnen und Absolventen erhalten je eine Urkunde über den Master of Science in Physik der Freien Universität Berlin und des Institut Polytechnique de Paris. Außerdem erhalten sie ein Zertifikat der Deutsch-Französischen Hochschule.

Die Plätze im Doppelmasterprogramm sind limitiert.

Bewerbung

Bewerbungsvoraussetzungen

Bewerben können sich Masterstudierende der Physik der Freien Universität Berlin, die über gute deutsche Sprachkenntnisse sowie französische Sprachkenntnisse etwa des Niveaus A2 GeR verfügen (oder umgekehrt).

Doppelte Bewerbung

Bewerbungen sind über das Online-Portal des Institut Polytechnique de Paris und gleichzeitig per E-Mail an doublemaster@physik.fu-berlin.de einzureichen.

Bewerbungsunterlagen

Alle Bewerbungen müssen die folgenden Dokumente enthalten:

  • formloses Bewerbungsschreiben;
  • beglaubigte Kopie des Bachelorzeugnisses, aus dem die Abschlussnote hervorgeht;
  • beglaubigte Kopie des Transkripts des Masterstudiums;
  • Lebenslauf;
  • Motivationsschreiben;
  • Stellungnahme bzw. Empfehlung eines Hochschullehrers;
  • Nachweise über Sprachkenntnisse, z.B. Zeugnisse, Bescheinigungen.

Bewerbungsfrist

Die reguläre Bewerbungsfrist ist der 30. Juni während des ersten Studienjahres im Masterstudium. Sollten Sie parallel eine Erasmus-Förderung beantragen wollen, reichen Sie Ihre Bewerbung bitte bis zum 10. März ein. Soll das Doppelmasterprogramm in der Regelstudienzeit von vier Semestern abgeschlossen werden, muss der Beginn des Masterstudiums im Wintersemester sein.

Vorgezogene Bewerbung

Neben der regulären Bewerbung gibt es auch die Möglichkeit der vorgezogenen Bewerbung. Die Bewerbungsfrist hierfür ist der 30. Juni vor Beginn des Masterstudiums. Interessenten können sich so parallel zur Bewerbung für das Masterstudium der Physik an der Freien Universität Berlin (Bewerbungsfrist für das Wintersemester: 15.08.) zusätzlich für das Doppelmasterprogramm bewerben.

Die Bewerbung zum Doppelmasterprogramm erfolgt dabei wie oben beschrieben (Mastertranscript und evtl. noch nicht vorliegende Bachelorurkunde bitte durch beglaubigten Transkript des Bachelorstudiums mit aktueller Durchschnittsnote ersetzen). Gleichzeitig wird eine Bewerbung zum Masterstudium der Physik an der Freien Universität Berlin vorgenommen. Falls beide Bewerbungen erfolgreich sind, erhalten die Bewerberinnen und Bewerber zusätzlich mit der Zulassung zum Masterstudium der Physik auch eine bedingte Zulassung zum Doppelmasterprogramm mit dem Institut Polytechnique de Paris. Diese bedingte Zulassung bietet einen garantierten Zugang zum Doppelmasterprogramm, sofern die Durchschnittsnote der (benoteten) Module des ersten Semesters des Masterstudiums gut (2,0) oder besser ist.

Andernfalls gibt es die Möglichkeit, bis zum 30. Juni des nächsten Jahres (also während des ersten Jahrs des Masterstudiums) eine reguläre Bewerbung zum Doppelmaster einzureichen. Siehe auch die FAQ's zum Masterstudium.

Studienprogramm

Erstes Jahr - Studienphase in Berlin

Doppelmaster-Studierende, die ihr Studium in Berlin beginnen, absolvieren die Studienphase im Umfang von 60 Leistungspunkten (LP) in Berlin.

Der einzige Unterschied zum normalen Masterstudium der Physik an der Freien Universität Berlin ist, dass im Doppelmasterprogramm innerhalb des Wahlpflichtbereichs das Modul "Statistical Physics and Thermodynamics" (10 LP) gewählt und absolviert werden muss, sofern dieses oder ein äquivalentes Modul nicht bereits im Bachelorstudium absolviert wurde.

Zweites Jahr - Forschungsphase in Paris

Das zweite Jahr des Masterstudiums, ebenfalls 60 LP, verbringen die Teilnehmer des Doppelmasterprogramms dann (ab 01.09.) am Institut Polytechnique de Paris.

Dort wird eine zusammenhängende Forschungsphase von zwölf Monaten in einer der wissenschaftlichen Arbeitsgruppen absolviert. Parallel dazu werden während der ersten sechs Monate Pflichtmodule (überwiegend Vorlesungen) eines Master-2-Programms in Physik, das vom Institut Polytechnique de Paris angeboten wird, im Umfang von 30 LP belegt, wovon 5 LP auf die Erweiterung der französischen Sprach- und Kulturkompetenz entfallen.

Am Institut Polytechnique de Paris wird dann auch die Masterarbeit angefertigt. Empfohlen wird das Master-2-Programm in "Materials Science and Nano-Objects". Die Wahl der Kurse geschieht in Abstimmung mit den Programmbeauftragten.

Finanzierung

Teilnehmer am Doppelmasterprogramm erhalten während des Aufenthalts in Frankreich eine Mobilitätsbeihilfe der Deutsch-Französischen Hochschule in Höhe von 350 Euro pro Monat für zehn Monate.

Wir bemühen uns, die Programmteilnehmenden bei der Suche nach einer günstigen Unterkunft auf dem Campus des Institut Polytechnique de Paris zu unterstützen.

Erasmus-Förderung

Studierende im Doppelmasterprogramm können während ihres Auslandsaufenthalts in Frankreich zusätzlich zur Mobilitätsbeihilfe der Deutsch-Französischen Hochschule auch eine finanzielle Förderung durch das Erasmus-Programm erhalten. Deren Höhe wird jedes Semester neu festgesetzt und betrug im Wintersemester 2019/2020 390 Euro pro Monat.

Bitte beachten Sie: Diese muss bereits bis zum 31.01. des Jahres, in dem der Auslandsaufenthalt stattfindet, beantragt werden! Der Antrag auf Teilnahme am Doppelmasterprogramm muss in diesem Fall bereits bis zum 10.03. anstatt bis zum 30.06. eingereicht werden. Im Fall einer bereits erfolgten bedingten Zulassung zum Doppelmasterprogramm muss diese bis zum 10.03. validiert oder durch eine reguläre Bewerbung ersetzt werden.