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Fällt mein Berufspraktikum unter die Mindestlohnregelung?

Pflichtpraktika und freiwillige Praktika bis zu drei Monaten sind vom Mindestlohn ausgenommen.

Ihre Praktikumsstelle verlangt von Ihnen gegebenenfalls Nachweise, dass es sich beim Berufspraktikum um ein Pflichtpraktikum des Studiums handelt. Bitte nutzen Sie das folgende Formular als eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Praktikumsstelle:

Formular: Bestätigung des Pflichtpraktikums

Das ausgefüllte Formular lassen Sie sich bitte von der Praktikumsbeauftragten, Frau Prof. Dr. Stephanie Reich, unterschreiben (Sekretariat: Frau Angelin See, Raum 1.2.45).